1. DER BOLOGNAPROZESS
Der Bolognaprozess ist ein europäischer akademischer Reformprozess, der sich zum Ziel gesetzt hat, bis 2010 in Europa einen gemeinsamen Raum für die Hochschulbildung zu schaffen. Aktuell sind 47 europäische Länder involviert, mit der Unterstützung von einigen internationalen Organisationen. Es handelt sich um eine grosse Anstrengung, um die jeweiligen universitären System der beteiligten Länder annähern zu können. In diesem Prozess sind auch halle europäischen Institutionen direkt involviert. Das Ziel ist, dass die Systeme der Hochschulbildung der europäischen Länder und die einzelnen Organisationen so organisiert sind, um folgendes zu garantieren:
- die Ergreifung eines Systems, das ein einfaches Lesen und einen einfachen Vergleich der akademischen Grade ermöglicht und das die gegenseitige Anerkennung der Titel erlaubt;
- die Ergreifung eines akademischen Systems, das in drei Zyklen organisiert ist und das neue Punktesystem ECTS benützt;
- eine grössere Anziehungskraft der europäischen Hochschulbildung im Vergleich mit den nicht europäischen Ländern;
- die Förderung der sozialen Dimension dieses Prozesses;
- die Förderung der europäischen Kooperation in der Qualitätskontrolle und in der Anwendung der Kriterien und der Leitlinien, die von der ENQA vorgeschlagen wurden.
Es ist wichtig gleich zwei fundamentale Aspekte des Bolognaprozesses zu klären. Erstens, dieser basiert nicht auf einem internationalen Abkommen der bindend für die Regierungen der diversen Länder ist: auch wenn die verantwortlichen Minister zahlreiche Dokumente unterzeichnet haben, jedes Land und seine akademische Gemeinschaft tritt ohne Zwang und aus freien Stücken den vereinbarten Prinzipien bei. Zweitens geht es dem Prozess nicht darum, die europäischen Bildungssysteme zu vereinheitlichen, sondern die Beibehaltung der Verschiedenheit wird verfolgt, dies einfach im Innern eines gemeinsamen Rahmens. Es werden Brücken zwischen den Ländern und den verschiedenen Bildungssystemen gebaut, gleichzeitig aber werden die Besonderheiten gewahrt.
Die 48 Länder, die bisher beigetreten sind, sind:
- Albanien,
- Andorra,
- Armenien,
- Australien,
- Aserbaidschan,
- Belarus,
- Belgien,
- Bosnien und Herzegowina,
- Bulgarien,
- Vatikan,
- Kroatien,
- Zypern,
- Dänemark,
- Estland,
- Finnland,
- Frankreich,
- Georgien,
- Deutschland,
- Griechenland,
- Island,
- Irland,
- Italien,
- Kasachstan,
- Lettland,
- Liechtenstein,
- Litauen,
- Luxemburg,
- Malta,
- Moldawien,
- Norwegen,
- Holland,
- Polen,
- Portugal,
- England,
- Tschechische Republik,
- Mazedonien,
- Slowakei,
- Rumänien,
- Russland,
- Serbien und Montenegro,
- Slowenien,
- Spanien,
- Schweden,
- Schweiz,
- Türkei,
- Ukraine,
- Ungarn.
Anfangs war der Abschluss für 2010 vorgesehen, er wurde nun bis 2020 verlängert, da noch nicht alle Ziele erreicht wurden.
2. INTERNE EVALUATION
Die interne Evaluation ist ein Prozess, mit dem die zu bewertende Einheit auf vier fundamentale Fragen antworten soll (Was versucht man zu tun? Wie versucht man es zu tun? Wie sieht man, dass es funktioniert? Was macht man, um es zu verbessern?). Dies Fragen, die die Verbesserung der Einheit im Sinn haben, bringen einen dazu über die Mission, den Zweck, die Ziele, die strategischen Prioritäten und über die Prozesse nachzudenken
- Man bereitet einen Autoevaluationsbericht vor, der einer bestimmten Form folgt, die detailliert die Arbeit und die Aktivität der Einheit beschreibt. Der Akzent wird auf das Nachdenken, die Analyse und die Selbstkritik gelegt.
- Eine internationale Expertengruppe liest den Autoevalutationsbericht und verbringt einige Tage an diesem Ort. Diese Gruppe, die aus externen Experten besteht, schreibt einen Bericht zu den Punkten, die während des Besuchs aufgetaucht sind und unterstreicht die Verbesserungsvorschläge.
- Dieser Bericht wird jeder interessierten Partei zur Verfügung gestellt.
- Es wird ein Massnahmeplan vereinbart, um die im Bericht der externen Gruppe aufgetauchten Vorschläge umzusetzen.
Der Expertenbesuch hängt von der Dimension der zu bewertenden Einheit ab; generell kann man sagen, dass die durchschnittliche Dauer des Besuches zwei/drei Tage beträgt.
Die Leitlinien, die von der ENQA ausgearbeitet werden, schlagen vor, dass der gesamte Evaluationsprozess alle fünf Jahre durchgeführt wird.
Während des Evaluationsprozesses, erhalten die Studenten Fragebögen, die sie ausfüllen müssen. Ausserdem können sie eventuell, um Gespräche mit den Mitgliedern der externen Gruppe während des Besuchs bitten.
Die Studenten können von der Universität ausgewählt werden, um Teil des Kernteams zu sein, dass die Qualität bewertet (Fakultät, Bibliothek, Mensa etc.).
3. EXTERNE EVALUATION
Siehe PDF Dokument Schema des Evaluationsprozesses[-2] .
- einen kurzen, aber kompletten Bericht der Vision, die die Einheit über ihre strategischen Ziele hat und über ihre Fähigkeit diese auch umzusetzen, liefern;
- Qualitätssysteme und Qualitätsprozesse, die bereits im Einsatz sind aufzeigen und ihre Effizienz bewerten;
- eine kritische Analyse der Aktivitäten der Einheit liefern und somit ein Sprungbrett für die Verbesserung und die Entwicklung dieser Einheit bereiten;
- der Einheit helfen, ihre Stärken und Schwächen, ihre Chancen und Bedrohungen, zu erkennen und zu analysieren und somit, wo es notwendig ist, adäquate Lösungen zu liefern.
- eventuelle Schwachpunkte im Organisationsprozess erkennen, sowie auch in der Definition der Politik und allenfalls in anderen Fragen, die unter der direkten Kontrolle der Einheit stehen und die zugänglich für Veränderungen sind.
Die externe Evaluation wird von AVEPRO organisiert, die eine internationale Expertengruppe zusammenstellt. Sobald sie den Autoevaluationsbericht durchgelesen haben, besucht die Gruppe die Institution für einen oder mehrere Tage und schreibt danach einen Bericht, der veröffentlicht wird. Danach bereitet die Institution, auf Basis des Expertenberichtes, einen Massnahmeplan vor und AVEPRO überwacht die Entwicklungen in der Umsetzung dieses Planes.
Der Expertenbesuch hängt von der Dimension der zu bewertenden Einheit/Fakultät/Universität ab; generell kann man sagen, dass die durchschnittliche Dauer des Besuches zwei/drei Tage beträgt.
Die Leitlinien, die von der ENQA ausgearbeitet werden, schlagen vor, dass der gesamte Evaluationsprozess alle fünf Jahre durchgeführt wird.
Die Kriterien sind von der Apostolischen Konstitution Sapientia cristiana, von den Statuten der Institution, der ESG und der Leitlinien, die von AVEPRO vorbereitet wurden, definiert. Es ist selbstverständlich, dass es sich um Normen handelt die, sofern man die generellen Prinzipien unangetastet lässt, Veränderungen erfahren können, je nachdem in welchem Kontext sie angewendet werden.
4. EXPERTEN
5. RAPPORTE
Der Autoevaluationsbericht ist normalerweise ein Dokument dessen Umfang unterschiedlich ist (von 20-25 Seiten, oder nur 5 Seiten). Dies hängt von der Dimension der zu bewertenden Einheit ab. Er hat das Ziel eine synthetische, aber ausreichende Präsentation der Aktivitäten und der Prozesse der Fakultät oder der zu bewertenden Einheit zu erbringen. Besonderes Augenmerk wird auf die Fähigkeit zur Analyse und auf die Selbstkritik gelegt. Der Autoevaluationsbericht sollte der Fakultät/Einheit helfen die Stärken, Schwächen, Chancen und Bedrohungen zu identifizieren und zu analysieren, um so notwenige Verbesserungen anbringen zu können.
Die ist ein Dokument, das die Verbesserung der Qualität ermutigen möchten. Basierend auf diesem Dokument, drückt die Expertengruppe, die von der Institution selbst ausgewählt wurde, Empfehlungen aus. Der Koordinator dieser externen Gruppe, hat den Auftrag diesen Bericht zu schreiben.
Dies ist ein Dokument, das die von AVEPRO ausgewählte Expertengruppe nutzt, um die Gültigkeit und die Genauigkeit des Autoevaluationsberichtes zu überprüfen. Dieser Bericht macht eventuell Vorschläge für die Entwicklung der Institutionen, er bietet Ratschläge für weitergehende Massnahmen, die sowohl für die Institution, als auch für die akademischen Autoritäten Gültigkeit haben.
Es werden nur die Rapporte der Expertengruppen veröffentlicht, die die externe Evaluation durchgeführt haben.
Kein Bericht enthält persönliche Daten und garantiert so Anonymität.
6. STUDENTI
Oltre ai questionari e ai colloqui, gli studenti vengono scelti dall'università per fare parte del nucleo di valutazione dell'unità (facoltà, biblioteca, mensa ecc.), questo impegno non dovrà essere troppo gravoso e sottrarre troppo tempo allo studio.
No. Le competenze normative restano appannaggio della CEC, così come l'accreditamento delle Università e Facoltà ecclesiastiche od eventuali decisioni amministrative. La Congregazione si riserva, inoltre, il diritto di intraprendere azioni correttive, se necessario, relativamente a problematiche rilevate dagli esperti a seguito della valutazione esterna.